Am 22. März 2019 findet in Köln der 4. Nordrhein-Westfälische Baurechtstag statt.
Schadenersatz, Entschädigung oder Vergütung beim gestörten Bauablauf?
- Wann hat der Unternehmer Anspruch auf Bauzeitverlängerung?
- Wie ist die Auswirkung auf die Bauzeit/Fristen zu ermitteln?
- Hat das Recht zur Anpassung der Bauzeit noch Bestand?
- Wie sind bauzeitabhängige Kosten bei Nachträgen zu behandeln?
- Welche Ansprüche umfasst der Schadenersatzanspruch?
- Wann können Allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn bei Verzögerungen geltend gemacht werden?
- Was unterscheidet den Schadenersatz vom Anspruch auf Entschädigung?
- Wie ist der baubetriebliche Nachweis zur Höhe des Anspruchs aus Störungen zu führen?
- Wann haftet der Architekt bei Verzögerungen?
- Welche Ansprüche hat der Architekt bei Verzögerungen?
Programm
09:30 Uhr | Begrüßung | Lorenz Kneer Achim Meier |
09:35 Uhr | Der Anspruch auf Bauzeitverlängerung, § 6 Abs. 2 und Abs. 4 VOB/B
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Ulrich Zimmermann |
10:00 Uhr | Baubetriebliche Ermittlung des Anspruchs auf Bauzeitverlängerung
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Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch |
10:30 Uhr | Anspruch auf Vergütung bei Eingriffen in die Bauzeit
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Dr. Philipp Pröbsting |
11:00 Uhr | Pause | |
11:30 Uhr |
Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung
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Barbara Münch |
12:00 Uhr | Baubetriebliche Ermittlung und Nachweis der Höhe des Schadenersatz- und Entschädigungsanspruchs
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Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering |
12:30 Uhr | Ansprüche des Architekten und gegen den Architekten (Haftung)bei Bauzeitverlängerung
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Prof. Frank Siegburg |
13:00 Uhr | Ausklang bei Imbiss und Getränken | |
ca. 14:00 Uhr | Ende |
Die Referenten
Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch
Rechtsanwalt, Hecker Werner Himmelreich Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Achim Meier
Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Essen, Immobilienökonom (ebs)
Barbara Münch
Rechtsanwältin, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Essen, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Dr. Philipp Pröbsting
Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Prof. Frank Siegburg
Rechtsanwalt, Hecker Werner Himmelreich Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln, Honorarprofessor
Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering
KVL Bauconsult GmbH, Geschäftsführer, ö.b.u.v. Sachverständiger für die Fachgebiete “Bauprojektmanagement, Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau” IHK Offenbach
Ulrich Zimmermann
Rechtsanwalt, Hecker Werner Himmelreich Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Termin
Freitag, 22. März 2019 • 9.30 Uhr bis ca. 14.00 Uhr
Veranstaltungsort
Rotonda Business Club
Pantaleonswall 27, 50676 Köln
Tagungsbeitrag
180 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer pro Person
Im Tagungsbeitrag inbegriffen sind Getränke und ein kleiner Imbiss.
Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer NRW als
Fortbildungsveranstaltung anerkannt