Am 22. März 2019 findet in Köln der 4. Nordrhein-Westfälische Baurechtstag statt.
Thema: Schadenersatz, Entschädigung oder Vergütung beim gestörten Bauablauf?
- Wann hat der Unternehmer Anspruch auf Bauzeitverlängerung?
- Wie ist die Auswirkung auf die Bauzeit/Fristen zu ermitteln?
- Hat das Recht zur Anpassung der Bauzeit noch Bestand?
- Wie sind bauzeitabhängige Kosten bei Nachträgen zu behandeln?
- Welche Ansprüche umfasst der Schadenersatzanspruch?
- Wann können Allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn bei Verzögerungen geltend gemacht werden?
- Was unterscheidet den Schadenersatz vom Anspruch auf Entschädigung?
- Wie ist der baubetriebliche Nachweis zur Höhe des Anspruchs aus Störungen zu führen?
- Wann haftet der Architekt bei Verzögerungen?
- Welche Ansprüche hat der Architekt bei Verzögerungen?